Schulpartnerschaft überwindet Grenzen!

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Struktur und Arbeit unserer Schülerfirma.

 

Ist die Schülerfirma ein eigenständiges Unternehmen und im Handelsregister eingetragen?

Die Namaste Nepal S-GmbH ist ein Schulprojekt und von der Schulleitung als schulische Veranstaltung genehmigt. Die Schülerfirma ist nicht im Handelsregister eingetragen.


Zahlt die Namaste Nepal S-GmbH Umsatzsteuer?
Bisher nicht – wir haben als Schülerfirma keinen eigenen Rechtsstatus und sind mit unserer Arbeit unter dem Dach der Schule tätig. D.h., wenn ein Schülerunternehmen einen Jahresumsatz von unter 35.000 EUR hat, gilt es nicht als Betrieb gewerblicher Art und liegt somit unter der Geringwertigkeitsschwelle. In der Konsequenz liegt eine Umsatzsteuerbefreiung vor.

Fällt Kapitalertragssteuer oder Einkommenssteuer an?
Allgemein gilt – als Schulprojekt müssen Schülerfirmen auf den erzielten Gewinn keine Gewerbesteuern zahlen, da die Schülerfirma kein Gewerbe im herkömmlichen Sinne betreibt.
Mit unserer Unternehmensphilosophie sowie unserem Firmenkonzept wollen wir keinen Gewinn erzielen. Das Ergebnis unserer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Spenden werden für unsere Hilfsprojekte in Nepal eingesetzt. Eine Gewinnausschüttung an die Mitglieder der Schülerfirma gibt es nicht.

Kann die Schülerfirma Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen?
Ja, aber nicht allein.
Die Schülerfirma selbst hat nicht die Möglichkeit, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen. Aus diesem Grund haben wir eine Kooperationsvereinbarung mit dem Schulförderverein (gemeinnützig) abgeschlossen. Für eingehende Spenden, Zuschüsse und Einzahlungen für unsere Nepalreisen hat uns der Schulförderverein ein Unterkonto „Nepal“ eingerichtet. Wir bereiten die Spendenbescheinigungen vor, die dann vom Vorstand des Schulfördervereins unterschrieben werden.
Jetzt spenden!
Website des Schulfördervereins des Geschwister Schollgymnasiums in Freiberg

Wie ist die Geschäftsfähigkeit geregelt?
Auch die Mitwirkung in einer Schülerfirma ändert nichts daran, dass Schüler erst nach Ablauf des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig werden.
Minderjährige sind nach Vollendung des siebten Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig, d.h., dass Geschäfte nur getätigt werden dürfen, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel sind dies die Eltern) diesen Geschäften zustimmt.
Zu tätigende Geschäfte werden somit nur vom Projektkoordinator oder unseren projektbegleitenden Lehrern unterschrieben.

Wie wird die jährliche Nepalreise finanziert?

Nicht aus Spenden oder dem Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes. Wir finanzieren unsere Nepalreisen privat. Das heißt, wir gehen dafür arbeiten oder lassen uns Geld zu Geburtstagen oder zu Weihnachten schenken.

Es wird aber auch jedes Jahr ein Zuschuss bei staatlichen Einrichtungen, wie der Bildungsagentur oder der Landesdirektion Sachsen, beantragt. Wenn alles funktioniert, dann können so zwischen 15% und 30% der Reisekosten bezuschusst werden.
mehr über Idee und Ablauf der Nepalreise

 
 

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen gerne per Email:
projektkoordinator@nepalfreiberg.de